Seit dem 1. Januar 2009 werden für alle Einkünfte aus Kapitalvermögen 25% Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer fällig. Diese Änderung gilt auch für Gewinne aus der Anlage derivativer Finanzinstrumente, zu denen auch CFDs gehören.
Bitte beachten Sie, dass wir nach Prüfung der Sachlage die Abgeltungssteuer bei profitablen Transaktionen nicht direkt einbehalten und an das zuständige Finanzamt abführen werden. Dies begründet sich in der Tatsache, dass alle Kundenkonten von IG Markets in Großbritannien bei IG Markets Ltd. UK geführt werden und nicht in Deutschland.
Bei solchen Auslandskonten und Depots ist der Anleger selbst verantwortlich, die Einkünfte in einer persönlichen Einkommenssteuererklärung zu deklarieren. Mit dieser Einkommenssteuererklärung wird dann auch die Abgeltungssteuer berechnet. Die Abgeltungssteuer entfällt somit nicht, sondern obliegt in der Verantwortung des Anlegers.
Einige allgemeine Infos zur Abgeltungssteuer
Was ist die Abgeltungssteuer?
Die Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer für Kapitalanlagen. Zu Kapitalanlagen zählen u.a. Zinserträge, Dividenden und Kursgewinne aus Wertpapiergeschäften. Der einheitliche Steuersatz beträgt 25% plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Die Finanzinstitute in Deutschland sind somit seit dem 1. Januar 2009 verpflichtet, die Abgeltungssteuer sofort an das Finanzamt weiterzuleiten.
Fallen Einkünfte aus dem Handel mit CFDs auch darunter?
Ja. Zu den Einkünften, die unter die gesetzlichen Neuregelungen der Abgeltungssteuer fallen, zählen grundsätzlich alle Einkommen aus Kapitalvermögen, im Einzelnen Zinserträge aus Geldanlagen, Kapitalerträge aus Wertpapiergeschäften, Kapitalerträge aus Dividenden, Erträge aus Investmentfonds oder Termingeschäften, Geschäften mit CFDs und Zertifikate.
Gilt die Abgeltungssteuer auch für ausländische Kapitalerträge?
Ja. Mit dem Unterschied, dass die Abgeltungssteuer von den ausländischen Instituten nicht direkt an das Finanzamt abgeführt wird. Bei Kapitalerträgen aus dem Ausland ist der Anleger selbst verpflichtet, seine Gewinne entsprechend in einer Steuererklärung zu deklarieren.
Wie verhält sich die Abgeltungssteuer in Bezug auf meine Gewinne bei IG Markets?
Die Abgeltungssteuer für gewinnbringende Transaktionen bei IG Markets entfällt nicht. Aufgrund der Tatsache, dass IG Markets Ltd. Zweigniederlassung Deutschland jedoch keine auszahlende bzw. kontoführende Stelle ist, entfällt lediglich die Abführungspflicht der Abgeltungssteuer für IG Markets. Sämtliche Handelskonten vpn IG Markets werden in Großbritannien bei IG Markets Ltd. UK geführt. Demzufolge muss der Anleger die Einkünfte aus CFDs bei IG Markets in einer persönlichen Einkommenssteuererklärung selbst deklarieren.
Zuletzt aktualisiert: 06/01/09
